Straßenverkehrsgenossenschaft (SVG)

Straßenverkehrsgenossenschaft (SVG)
Kooperationen von Gütertransportunternehmen und Spediteuren sowie Zusammenschlüsse von Unternehmen, die Personenbeförderung durchführen.
- 1. Die SVG i.e.S. ist eine Kooperation im Straßengüterverkehr, die Produkte und Dienstleistungen für Unternehmen des Verkehrsgewerbes anbieten. Der genossenschaftliche Geschäftsbetrieb deckt bis zu einem gewissen Grade die beschaffungs- und absatzausgerichteten Bedürfnisse der Mitglieder. Aufgabenbereiche sind: Beschaffung von Treibstoffen und Zubehör, unterwegs Betreuung von Personal und Fahrzeugen durch Errichtung und Unterhaltung von Autohöfen, Durchführung von Fernfahrerschulung und Vermittlung von Laderaum, Vermittlung von Kfz-Finanzierung, Versicherungsschutz und Abschluss von Kollektivversicherungspolicen sowie die Unterhaltung von Informationsdiensten, Rechenzentren und Buchstellen. Die SVG ist regional organisiert; sie ist an die Bundes-Zentralgenossenschaft-Straßenverkehr (BZG eG) Frankfurt a.M., angeschlossen.
- 2. Spediteurgenossenschaften sind Kooperationen von Spediteuren, die absatzwirtschaftlich ausgerichtet sind, jedoch auch als Sammelladegemeinschaften auftreten.
- 3. Genossenschaften des Personenverkehrs sind Taxigenossenschaften, in denen Unternehmen mit einem oder mehreren Funk-Taxis zusammengeschlossen sind. Ihre Funktionen sind: Funkvermittlung und damit Erleichterung des Marktzugangs, Vereinbarung des Dienstleistungsentgeltes, Werbung, gemeinsamer Einkauf von Treibstoffen, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Ersatzteilen u.a.
- 4. Gesamtwirtschaftliche Bedeutung: Die Zahl der verkehrsgenossenschaftlichen Unternehmen ist steigend: Alte Bundesrepublik 1970 63 und 2001 88 Unternehmen in Deutschland. Die SVG ist sowohl in der Unternehmenszahl (1970: 17; 2001: 18) als auch in der Mitgliederzahl (1970: 7.000; 2001: 6.000) gleich geblieben; demgegenüber ist die Zahl der Taxigenossenschaften – bei gleichbleibendem Mitgliederbestand zwischen 6 und 7.000 – von 20 (1970) auf 50 (2001) gestiegen. Bei gleichbleibender Zahl der Mitglieder der Binnenschifffahrtsgenossenschaften (rund 1.000 Personen) hat sich deren Unternehmenszahl von 15 (1970) auf 8 (2001) verringert.

Lexikon der Economics. 2013.

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